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SoundClouda - wohl eher Soundklauda? - Druckversion

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SoundClouda - wohl eher Soundklauda? - Volker S - 29.10.16

Hi,

heute gibt es by myAppFree Soundclouda als Freeware. Natürlich gibt es das im Store, myAppFree sorgt (in Zusammenarbeit mit den Dev's) nur dafür, dass es Apps dort für einen Tag umsonst gibt. Die Plattform ist bestimmt auch jedem schon bekannt (darum geht es aber auch nicht).

sondern:
Bisher kannte ich den Download von Titeln der Musikbranche nur als illegale Bereicherung (es sei denn, sie sind wirklich frei gegeben - gibt es ja auch). Manche Apps tricksen diesbezüglich ein wenig, indem sie den Cache als Dauerlösung zugänglich machen. Man lädt quasi auch die Musikstücke runter, kann sich dann damit auch Playlisten erstellen - benutzt aber nur den Cache der App. Das ist quasi eine Grauzone, da jeder offizielle Player im Netz die Stücke auch zwischen speichert.

Nun kommt SoundClouda (normalerweise also Payware) und bietet den Download offiziell an. Und es liegt dann in den Playlisten tatsächlich eine physische .mp3 herum. Gut, kann sein, dass mein Probedownload ein freier Titel war - obwohl vorstellen kann ich mir das bei "Summertime sadness" von Lana Del Ray nicht gerade.

Ich denke mal, dass ich diese App wohl wieder deinstallieren werde - oder sind Appanwendungen Freiwild? Beim PC achte ich sehr genau auf Rechteverletzung andere. Gerade was Musik- und Filmmaterial angeht. Beim Smartphone habe ich mir bisher aber diesbezüglich nie gedanken gemacht. Da das Smartphone aber auch eine eindeutige IP hat, wird es sich hier wohl genauso verhalten und das Prog ist somit in Teilen illegal.

Wie kommt so etwas in den MS-Store? Wie seht Ihr das?

-volker-


SoundClouda - wohl eher Soundklauda? - CTHTC - 29.10.16

Ich bin jetzt nicht der Rechtsexperte aber mein Kenntnisstand ist der, dass dieses System nicht illegal ist.
Du darfst für den Privatgebrauch, also Dich und kostenfreie Weitergabe an Freunde, die Musik / Videos herunterladen ohne,dass Du Rechte verletzt. Anders sieht das aus, wenn Du das gewerbsmäßig machst, also eine Gewinnerziehungsabsicht hast oder halt der private Zweck nicht mehr da ist.

Es gibt ja gunug Software, mit der man Musik im Netz mitschneiden kann und gehen wir mal ein paar (viele) Jahre zurück, da wurden die Lieder vom Radio auf Kassette aufgenommen.
Du darfst ja auch von Deinen CD´s, DVD´s BR´s usw Kopien machn und die an Freunde (kostenfrei) weitergeben ohne einen REchtsbruch zu begehen. Was hier natürlich mit reinspielt ist die Umgehnung von Kopierschutzmaßnahmen, das ist wieder Grauzone.


SoundClouda - wohl eher Soundklauda? - Gast11 - 29.10.16

SoundCloud


SoundClouda - wohl eher Soundklauda? - Gast11 - 29.10.16

Mist kann wieder nicht editieren.

Mein Fehler , sehe gerade das dort das "a" fehlt und von einer anderen Firma ist.
Also bitte meinen Beitrag oben als Schwachfug stempeln .


SoundClouda - wohl eher Soundklauda? - Volker S - 29.10.16

Das mit den Sicherheitskopien ist mir bekannt, die Weitergabe an Freunde war mir neu (Definiere 'Freunde' - sind das die 1200 Freunde beim Fratzenbuch? Auch bei kostenloser Weitergabe ist das wohl nicht rechtens). Die Sicherheitskopie kann ich natürlich auch bei EINEM Freund lagern. Das Copyright muss auf jeden Fall beachtet werden. Früher - zu Kassetten/CD/DVD-Zeiten waren auf den Leermedien GEMA-Gebühren drauf. Auch auf noch älteren Medien wie VHS -und Betakassetten.
Damit wurden die Künstler dann mitfinanziert und alles war noch ziemlich einfach.

Heutzutage wird es etwas komplizierter. Mitschneiden ist kein Ding und das ist auch absolut erlaubt, weil es viel zeitaufwendiger ist, als gezielt nach einem Titel zu suchen und diesen dann auch physisch downzuloaden. Beim Mitschneiden lasse ich meine Software den Titel suchen, die Software empfiehlt mir die Sender, die diesen Titel in der letzten Zeit am häufigsten gespielt hat und ich versuche mein Glück, indem ich den kompletten Stream dann mal während der Nacht aufnehme.
Wenn ich Glück habe ist der Titel dabei, wenn nicht muss ich das nächste Nacht noch einmal wiederholen.

Es kann auch sein, das der gesuchte Titel zwar dabei ist, aber nicht in voller Länge aufgenommen wurde. Wie Du sieht ist mitschneiden bei weitem nicht so komfortabel, wie einfach suchen und aufnehmen/downloaden. Nur ist das nicht Sinn und Zweck der Künstler.

-volker-


SoundClouda - wohl eher Soundklauda? - Volker S - 29.10.16

Ich habe mal hier noch 2 Links:
Link_1
Link_2

Nach dem zweiten Link sind nur Mitschnitte und youtube legal (da fragt man sich wieso nur youtube / youtube gilt dabei als Privatkopie - im anderen Link wird angegeben das eine Privatkopie mit 5-7maligem Kopierens rechtens ist / ist doch bei youtube vollkommener Käse).

Ergo: Es gibt noch keine rechtsverbindliche Urteile - also ist es erlaubt bis man selber verknackt wird, oder wie?

-volker-


SoundClouda - wohl eher Soundklauda? - CTHTC - 29.10.16

Volker S schrieb:Ergo: Es gibt noch keine rechtsverbindliche Urteile - also ist es erlaubt bis man selber verknackt wird, oder wie?

Aus meiner Sicht gibt es da klare gesetzliche Regelungen:

Zitat:Privatkopien dürfen nicht für die Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe benutzt werden! Der privaten Vervielfältigung sind jedoch enge Grenzen gesetzt. Als Schrankenregelung ist § 53 darüber hinaus auch grundsätzlich eng auszulegen (BGHZ 134, S. 250 ff.). Zulässig sind gem. § 53 Abs. 1 UrhG „einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum eigenen privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen und soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.“

Zu beachten ist ferner, dass die einmal rechtmäßig hergestellten Vervielfältigungsstücke keinesfalls später verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden dürfen (§ 53 Abs. 6 UrhG). Das bedeutet, dass auch Kopien, die ursprünglich für den privaten Gebrauch hergestellt wurden, später nicht öffentlich angeboten, verkauft, verschenkt oder in der Öffentlichkeit abgespielt werden dürfen. Auch das Bereitstellen von Musikkopien in so genannten "Internet-Tauschbörsen" ist nicht erlaubt

Zitat:Es dürfen also immer nur einige wenige Kopien angefertigt werden. Zulässig ist die Vervielfältigung nur für den privaten, eigenen Gebrauch, wozu auch noch der (Mit-)Gebrauch durch Familienangehörige oder enge Freunde zählt.


Zitat:§53 Abs. 1 Satz 2 UrhG lässt [zwar auch die] Kopie durch einen Dritten zu. Dieser darf aber stets nur auf Bestellung und darüber hinaus auch nur unentgeltlich tätig werden.

Quelle

Das mal zum Thema Privatkopien.


YouTube und Internetradio:

Zitat:Wir haben auch bei Internetsendern – genau wie bei den Radios “on Air” – das Recht der Privataufnahme. Wir dürfen die Sendungen aufnehmen, einzelne Stücke rausschneiden, sie mischen und auf CD speichern.

BTW
Denk auch daran, dass die von Dir erwähnte Strafabgabe, die angeblich den Musiker zufließt immernoch vorhanden ist. Du zahls diese z.Bsp für: Rohlinge, Festplatten, Kopierer, Drucker, USB Sticks, PC, Brenner, Videokamera, Speicherkarten. Im Grunde für alle Speicher und Vervielfältigungsgeräte.
Das Geld kommt aber imho nie bei den kleinen Künstlern an, weil die Verteilung über die GEMA erfolgt. Die haben da einen ganz schlauen Schlüssel der dafür sorgt, dass die großen Musiker, die viele Datenträger verkaufen auch den Großteil der Einnahmen aus der Strafabgabe bekommen, der kleine Trompetenspieler hingegen geht leer aus.

Der "Sinn" dieser Abgabe besteht lediglich darin, dass sich die ZPÜ und Konsorten daran bereichern können. Durch Lobbyisten wurde dies gesetzlich abgesegnet und schon kann der normale Bürger sich nicht mehr dagegen wehren.


SoundClouda - wohl eher Soundklauda? - Gast11 - 29.10.16

Es gibt auch andere Mitschnitte bzw Seiten. Nehmen wir zB Flatster das wurde damals mal mit der Telekom angeboten.
Hatte da auch mal ein Abo und ist echt praktisch. Damals gab es von ZDNet mal einen Bericht drüber .
Ob das heute noch alles Gültikeit hat , kA


SoundClouda - wohl eher Soundklauda? - Volker S - 29.10.16

Also die Mitschnitte können wir getrost ausklammern - da herrscht Klarheit (ich wiederhole es aber gerne noch einmal: ...ist erlaubt aber umständlich)

@CTHTC,
nach Deinem Quote fällt youtube nicht unter Privatkopien (Zitat:"Privatkopien dürfen nicht für die Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe benutzt werden!"). Auch das kostenlose runter laden wäre nicht legal, da es dann ja eine Privatkopie darstellt. Nur GEMA-freie Titel darf ich getrost runter laden und meist auch öffentlich verwenden (unter bestimmten Voraussetzungen, die aber leicht zu erfüllen sind - wie z.B. die Nennung des Künstlers).

Also ich sehe mich da mit meiner Erstannahme eher bestätigt. Außerdem weiß man gar nicht, wo man die Titel bei SoundClouda runter lädt. Ist das ein GEMAfreier Titel, oder nicht? Oder kommt das gar von irgendwelchen Tauschbörsen?

Anders herum scheint das die Musikindustrie auch nicht sonderlich zu stören. Sie könnten wohl (bei GEMA-Titeln), wenn sie wollten. Suchen wohl nur die großen Fische.

Nun nochmal zu youtube (ist aber wieder ein anderer Fall):
Soweit ich weiß gelten da mitunter 2 unterschiedliche Paar Schuhe. In Amerika könnte ich einen Witz aus der Jeff Dunham Show als Clip ohne weiteres auf youtube.com veröffentlichen. Die haben so ein 'fair use' Gesetz, nachdem das möglich ist
Hier in Deutschland liegen die Copyrights der Veröffentlichungen bei den Sendeanstalten. Und wenn die ARD die Jeff Dunham Show bringt, haben nur sie das Recht zu veröffentlichen - auch wenn es nur Teilausschnitte sind. Die Amis sind hier viel weiter, weil die kleinen Clips nicht die gesamte Show zeigen und eher Werbung sind und damit dem Künstler zu Gute kommt.

Ich gehe bei diesen Sachen immer mit meinem Bauchgefühl vor. Wenn ich ein Lied echt gut finde, dann schneide ich das entweder mit, oder ich kaufe es mir. Der Dauerdownload, ohne einen Pfennig zu bezahlen, kann nicht richtig sein.

Und ich finde diesbezüglich (Medienvervielfältigung) das es da absolut keine Rechtsklarheit gibt. Das ist aber nur meine Meinung

-volker-


SoundClouda - wohl eher Soundklauda? - CTHTC - 29.10.16

Volker S schrieb:@CTHTC,
nach Deinem Quote fällt youtube nicht unter Privatkopien (Zitat:"Privatkopien dürfen nicht für die Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe benutzt werden!"). Auch das kostenlose runter laden wäre nicht legal, da es dann ja eine Privatkopie darstellt.

Nee, jetzt hauste ja zwei Sachen in einen Topf!
Du darfst Dir die Inhalte von YouTube legal herunterladen, das ist eine Privatkopie.
Du darfst aber NICHT Deine Privatkopien auf YouTube hochladen, dass wäre dann Verbreitung.


SoundClouda - wohl eher Soundklauda? - Volker S - 29.10.16

CTHTC schrieb:Du darfst Dir die Inhalte von YouTube legal herunterladen, das ist eine Privatkopie.
...ich weiß aber gar nicht, ob der Titel, den ich gerade runter laden möchte auch rechtlich einwandfrei ist. Ich kann Dir bei einem einzigen Musikstück mehrere (offensichtlich private) Uploader verlinken. Dieses kack egal (wer die Quelle ist), Hauptsache ich hab meine Mucke soll legal sein?

Dann kann ich ja direkt bei Schmitz.com den neuesten Kinostreifen abgreifen. Ist ja nur eine Privatkopie

-volker-


SoundClouda - wohl eher Soundklauda? - Gast11 - 29.10.16

Eigentlich war das doch richtig was ich gepostet hatte, Soundclouda ist nur eine Drittanbieter App für Soundcloud
Das wiederum bei FB ist 6,900.000 gefällt mir hat , die Webseite von denen über 135.000.000 und mehr Songs listet.

Glaube da könnt ihr nun eure Vermutungen posten oder nicht , solange keiner von euch Udo Vetter heisst wird das ein Rätsel bleiben ob das legal ist oder nicht.


Ich sage mal danke für den Hinweiss auf die App


SoundClouda - wohl eher Soundklauda? - CTHTC - 29.10.16

Volker S schrieb:...ich weiß aber gar nicht, ob der Titel, den ich gerade runter laden möchte auch rechtlich einwandfrei ist.
Wenn dem nicht so wäre, dann würdest Du das auf YT gar nicht angeboten bekommen.
Versuch doch aml ein Video mit einem Song im Hintergrund aus den aktuellen Charts hochzuladen. Wink

Zitat:Dann kann ich ja direkt bei Schmitz.com den neuesten Kinostreifen abgreifen. Ist ja nur eine Privatkopie
Eben nicht, weil Du ja genau weißt, dass das keine Provatkopie sondern eine illegale Quelle ist.


SoundClouda - wohl eher Soundklauda? - email.filtering - 29.10.16

Volker S schrieb:Früher - zu Kassetten/CD/DVD-Zeiten waren auf den Leermedien GEMA-Gebühren drauf. Auch auf noch älteren Medien wie VHS -und Betakassetten.
Damit wurden die Künstler dann mitfinanziert und alles war noch ziemlich einfach.
Das ist auch heute noch so, wenngleich in den diversen EU-Mitgliedsländern unterschiedlich im Detail geregelt. Hier einmal ein Link zur österreichischen Variante der Urheberrechtsabgabe (die "Leerdatenträger" wie Bänder und Scheiben aller Art sind dort zwar nicht angeführt, und natürlich genau so mit einer Abgabe belegt wie Kopierer, Drucker, Scanner und ähnliches), also einer pauschalen Vergütung durch uns Kunden an die Künstler.

Und so lange ich da ungefragt zur Kasse gebeten werde (selbst als EDV-Unternehmer hat man da so seine liebe Not mit der Rückforderung dieser Abgaben), irgendwelche Fantasiepreise in der Branche verlangt / verrechnet werden und die Rechtslage immer noch nicht wirklich "schlau" (und schon gar nicht für einen ganzen Wirtschaftsraum einheitlich) gelöst ist, sehe ich da keinen "Bedarf" päpstlicher als der Papst zu sein! Zumal von all den Vergütungen, wie so oft, lediglich der kleinste Teil (gemunkelt wird von maximal 10 bis 15 %; offen gelegt ist das nirgendwo; die Freimaurer(logen) sind im Vergleich dazu Weltmeister bei der Öffentlichkeitsarbeit, und ja, ich weiß wovon ich rede zumal meine Familie im "musischen Eck" sehr verwurzelt ist) bei den Künstlern ankommt. Die allergrößte Hälfte bleibt immer noch, gleich wie bei den Spendengeldern, in der Verwaltung, Vermarktung, Bewerbung usw. "hängen".


SoundClouda - wohl eher Soundklauda? - Volker S - 29.10.16

Techwork schrieb:Ich sage mal danke für den Hinweiss auf die App

...wenigsten etwas Positives Smile

@CTHTC,
ich habe hier noch einen Link, der versucht etwas Licht in den Dschungel der Medienlandschaft zu bringen. Ist etwas ausführlicher -> Link.

Ein Satz aus dem Fazit scheint es ebenfalls auf den Punkt zu bringen "Ein Konvertierung und Speicherung der Audiospuren eines YouTube Videos ist daher – mangels entgegenstehender Urteile oder einer Gesetzeslage – grundsätzlich erlaubt."

Auf die Frage eines Kommentators ob sich die Sachverhalte nur auf YT beziehen kam leider keine Antwort. Da YT aber rechtlich wohl oft durchgenudelt wurde, ist es dort wohl auch 'sicher' - ach nee 'grundsätzlich erlaubt mangels Gesetzeslage' ist wohl der richtige Passus. Smile
Habe ich wieder was gelernt.

-volker-


SoundClouda - wohl eher Soundklauda? - Volker S - 29.10.16

Interessant auch der Absatz:

"Unerlaubt öffentlich zugänglich gemachte Videos zu entfernen, kann nur Sache von YouTube sein. Der Nutzer müsste sich auf die (urheberrechtliche) Zulässigkeit der Inhalte verlassen dürfen. Etwas anderes muss jedoch gelten, wenn zum Beispiel das auf YouTube angebotene Musikstück bereits vor der offiziellen Veröffentlichung hochgeladen wurde. Dann ist das Merkmal der offensichtlichen Rechtswidrigkeit, das subjektiv nach dem Kenntnis- und Bildungsstand des jeweiligen Nutzers zu bestimmen ist (Bundestagsdrucksache 16/1828, S. 26), zweifelsfrei für jeden Nutzer erkennbar."

Bezieht man das auf andere Plattformen (Schmitz.com, hier das angesprochende SoundClouda usw.) ist man als Nutzer immer fein raus (da der Anbieter das Rechtliche zu regeln hat), außer das Illegale ist offensichtlich (wobei dieser Beisatz - abhängig vom Bildungsstand des Nutzers - recht schwammig ist).
-volker-


SoundClouda - wohl eher Soundklauda? - CTHTC - 29.10.16

Volker S schrieb:Interessant auch der Absatz:

"Unerlaubt öffentlich zugänglich gemachte Videos zu entfernen, kann nur Sache von YouTube sein. Der Nutzer müsste sich auf die (urheberrechtliche) Zulässigkeit der Inhalte verlassen dürfen."

Genau das meinte ich mit: versuch mal einen Song aus den Charts hochzuladen.
YT ist da schon ganz schön hinterher und macht einen das Leben dadurch auch manchmal sehr schwer. Meist kann aber YT selber gar nichts dafür, sondern die einzelnen Landesgesetze. Ich erinnere da an die aktion der GEMA, die YT verboten hat bestimmte Titel in Deutschland zugänglich zu machen. YT hat darauf hin einen entsprechenden Hinweis eingeblendt in dem zu lesen war, dass die GEMA den Zugriff verboten hat und obwohl das wirklich 1:1 den Tatsachen entsprochen hat, hat die GEMA (per Unterlassungsklage?) dafür gesorgt, dass dieser Text abgeändert werden musste.
So viel zum Thema wahrheitsgemäße Darstellung von Sachverhalten.

Letztendlich werden wir als Bürger dieses Landes doch ständig über den Tisch gezogen, weil unsere Regierung(svertreter) sich von den Lobbyisten schmieren lässt.

Die oben schon erwähnte Zwangsabgabe setzt dich als Käufer per se in die Rolle des Täters. Weil es sein KANN, dass man Werke Dritter speichern und vervielfältigen KÖNNTE, muss man pauschal schon mal zahlen. Ob man dies dann wirklich macht, ist uninteressant. Schlimmer ist noch, dass man sich dagegen nicht währen kann und letztendlich bleibt dann noch die Frage, warum ich mir denn "gschützten"! Werke vervielfältigen darf, wenn ich doch schon gezwungen werden dafür eine Zwangsabgabe zu leisten?

Nächster Punkt: GEMA. Die waren ja bis vor kurzen die einzigen Rechteverwerter in Deutschland und durften jeden abzocken, wie sie wollten. Wenn Du im Garten ne Fete gemacht hast und das Radio lief, musstest Du (theoretisch) dafür zahlen. Und in diesem Fall war es noch nicht mal so, dass die GEMA dir nachweisen musste, dass sie Rechteinhaber dieser gespielten Lieder waren, nein DU musstest nachweisen, dass sie es nicht sind.

Wenn Du übrigens einen Künstler kennst, der sich nicht von der GEMA vertreten lässt, dann Frage ihn mal wie einfach sein Leben ist, wenn er eine CD aufnehmen lassen will.
Presswerke in Deutschland benötigen vor Herstellungsbeginn eine Freigabe von der GEMA, dass das alles seine Ordnung hat. Wenn man als Künstler kein GEMA Mitglied ist, muss man sich dies von der GEMA bestätigen lassen, erst dann darf die Produktion gestartet werden.

Beispiel Rundfunkgebühren. Im Jahr 2015 wurden 8,131 Milliarden Euro an Rundfunkbeiträgen gezahlt. Lass dir diese Zahl mal durch de Kopf gehen. Mach Dir mal den Spaß und fordere den Jahresabschlussbericht an, was mit diesem Geld gemacht wurde. Der Intendant des Bayerischen Rundfunks hatte damals (2010 wurden die Gehälter veröffentlich) gut 26.000€ / Monat an Grundgehalt bekommen.
Ich glaube in 2010 war es, dass in Deutschland die Privatsender gegen die öffentlich rechtlich hinsichtlich der zugänglichkeitszeiten von Beiträgen in der Mediathek geklagt und Recht bekommen haben. Der Großteil der von unseren "Gebühren" bezahlten Sendungen musste aus den Mediatheken gelöscht werden (Depublizierung).

Zu den Filmförderanstalten will ich gar keien großen Worte verlieren. Hier wird auch Geld, was über die GEZ eingenommen wurde an Projekte verteilt, die sich die Finanzierung eines Filmes aus eigener Tasche nicht leisten können.
Wenn Du Dir dann als GEZ Zahler den Film (der mit Deinen Gebühren produziert wurde) im Kino anschauen willst, musst Du dafür wieder Gebühren in Form von Eintrittsgeldern zahlen.


Wenn jetzt noch jemand der Meinung ist, dass das alles so seine Richtigkeit hat, dann weiß ich echt nicht mehr weiter. Wink