25.07.16, 18:44
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Die Sache mit der gewerblichen Nutzung (in Wirklichkeit geht's da wohl eher um einen gewerblichen Käufer als Endkunden) ist aus der Sicht des Herstellers ganz einfach zu lösen; er lässt sich die Rechnung des Gerätes zeigen und daraus ersieht man, ob der Käufer des Gerätes ein Konsument (im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes) oder eben ein Unternehmen (also ein gewerblicher Käufer) ist, für den das Konsumentenschutzgesetz ja nicht gilt. So lange die Überprüfung des Garantieanspruches jedoch nur an Hand der Seriennummer erfolgt, stehen die Chancen verdammt gut, dass auch ein Nicht-Konsument in den Genuss der 24 monatigen Garantiedauer kommt.