04.08.17, 13:44
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Vielen Dank für deine Ausführungen.
Ich würde als absoluter Laie trotzdem mal behaupten: Im Zweifelsfall ist die Garantie nicht an einen Erstkäufer gebunden, sondern an das Gerät selbst. Im Normalfall hab ich ja eh nur einen Kassenbon, der nicht personalisiert ist.
Dass der Gegenstand keine mutwilligen Zerstörugsmerkmale aufweisen sollte, versteht sich von selbst.
Ich schaue mir die B2X-Seite auf jeden Fall mal an.
Ich würde als absoluter Laie trotzdem mal behaupten: Im Zweifelsfall ist die Garantie nicht an einen Erstkäufer gebunden, sondern an das Gerät selbst. Im Normalfall hab ich ja eh nur einen Kassenbon, der nicht personalisiert ist.
Dass der Gegenstand keine mutwilligen Zerstörugsmerkmale aufweisen sollte, versteht sich von selbst.
Ich schaue mir die B2X-Seite auf jeden Fall mal an.