04.03.19, 22:31
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Ich habe auf die Mail von MS mal nachgefragt, wie es denn ihrer Meinung nach laufen soll.
Der Witz bei der Geschichte ist nämlich, dass der Support nach eigener Aussage gar kein Reparaturticket erstellen kann. Genau so wil ldas aber MS haben bzw lese ich das aus deren Mail so heraus.
Im Nachhinein ist mir noch aufgefallen, dass MS mit ihrer Art gegen deutsches Recht verstößt.
Der §437 BGB iVm §440 BGB legt nicht fest auf welche Weise die Beantragung der Nachbesserung gestaltet werden muss.
Leider hatte ich da die Mail schon rausgeschickt.
Jetzt bin ich mal gespannt, ob von MS noch eine Reaktion kommt. Einen Artikel dazu werde ich auf jeden Fall noch schreiben.
Ich gehe auch davon aus, dass das die letzte Hardware aus diesem Bereich war, die ich von MS gekauft habe.
Der Witz bei der Geschichte ist nämlich, dass der Support nach eigener Aussage gar kein Reparaturticket erstellen kann. Genau so wil ldas aber MS haben bzw lese ich das aus deren Mail so heraus.
Im Nachhinein ist mir noch aufgefallen, dass MS mit ihrer Art gegen deutsches Recht verstößt.
Der §437 BGB iVm §440 BGB legt nicht fest auf welche Weise die Beantragung der Nachbesserung gestaltet werden muss.
Leider hatte ich da die Mail schon rausgeschickt.
Jetzt bin ich mal gespannt, ob von MS noch eine Reaktion kommt. Einen Artikel dazu werde ich auf jeden Fall noch schreiben.
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