15.01.20, 07:25
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Stimmt, mein Fehler, sorry. Bin wegen der allgemeinen Panik wegen Kassenbon beim Bäcker, etc. von Änderungen im UStG ausgegangen und hatte in dem Artikel der IHK die Fußnote
„Beachte: Die vorstehenden Anfaben sind für Rechnungen mit einem Betrag von über 250 Euro brutto gültig. Darunter gelten Erleichterungen für so genannte Kleinbetragsrechnungen (s. Punkt 3)“ überlesen, sorry.
https://m.frankfurt-main.ihk.de/recht/st...htangaben/
Das war dann jetzt auch mein letzter Beitrag hier im Thread, wie gesagt Entschuldigung für die Falschaussage und viel Erfolg weiterhin...
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„Beachte: Die vorstehenden Anfaben sind für Rechnungen mit einem Betrag von über 250 Euro brutto gültig. Darunter gelten Erleichterungen für so genannte Kleinbetragsrechnungen (s. Punkt 3)“ überlesen, sorry.
https://m.frankfurt-main.ihk.de/recht/st...htangaben/
Das war dann jetzt auch mein letzter Beitrag hier im Thread, wie gesagt Entschuldigung für die Falschaussage und viel Erfolg weiterhin...
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