22.12.14, 15:46
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Hallo Johannes.
Gewährleistung = durch Gesetz festgelegt
Garantie = freiwillige Leistung
Die Gewährleistungsdauer in Deutschland beträgt der zeit 2 Jahre, wobei nach 6 Monaten die Umkehreung der Beweispflicht eintritt. Sprich in den ersten 6 Monaten gibt es kein Problem die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, da davon ausgeggangen wird, dass das Produkt den Mangel beireits beim Verkauf hatte. Nach den 6 Monaten musst Du nachweisen, dass das nicht so war und hier fangen schon wieder die Probleme an. Bei manchen Sachen kann man ohne Fachgutachten gar nicht nachweisen, was für ein Mangel seit wann besteht.
Bei der Garantie ist es so, dass Dir der Hersteller irgendwas lustiges anbieten kann und er selber die kompletten Rahmenbedingungen festlegt.
Ich spinne mal was zusammen:
Du bekommst 50 Jahre Garantie auf Glasbruch beim Display unter der Voraussetzung, dass Du das Gerät nicht aus der Schutzverpackung nimmst. Den letzteren Teil des Satzes sagt Dir natürlich keiner. Wenn nach 2 Jahren dann mal Dein Smartphon auf den Boden fällt und Du denkst - ist ja nicht so schlimm, ich habe ja Garantie drauf, dann wird Dich der Hersteller als erstes fragen, ob das Gerät in der Schutzverpackung war oder nicht. Du sagst dann natürlich, dass Du es ausgepackt hast, weil Du es ja benutzen wolltest und schon zeigt Dir der Hersteller den virtuellen Zeigefinger.
Es gibt Unternehmen, die mit der gegebenen Garantie wirklich sehr kundenfreundlich umgehen aber leider ist das nicht sehr oft der Fall.
Wie das nun durch Microsoft gesehen wird, wenn Du das Gerät geflasht hast, kann ich Dir leider nicht sagen und ich gehe davon aus, dass Dir auch keiner bei MS die Zusage macht, dass Du das Gerät flashen darfst.
Gruß
CTHTC
lehma schrieb:Worin besteht der Unterschied von Gewährleistung und Garantie.
Gewährleistung = durch Gesetz festgelegt
Garantie = freiwillige Leistung
Die Gewährleistungsdauer in Deutschland beträgt der zeit 2 Jahre, wobei nach 6 Monaten die Umkehreung der Beweispflicht eintritt. Sprich in den ersten 6 Monaten gibt es kein Problem die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, da davon ausgeggangen wird, dass das Produkt den Mangel beireits beim Verkauf hatte. Nach den 6 Monaten musst Du nachweisen, dass das nicht so war und hier fangen schon wieder die Probleme an. Bei manchen Sachen kann man ohne Fachgutachten gar nicht nachweisen, was für ein Mangel seit wann besteht.
Bei der Garantie ist es so, dass Dir der Hersteller irgendwas lustiges anbieten kann und er selber die kompletten Rahmenbedingungen festlegt.
Ich spinne mal was zusammen:
Du bekommst 50 Jahre Garantie auf Glasbruch beim Display unter der Voraussetzung, dass Du das Gerät nicht aus der Schutzverpackung nimmst. Den letzteren Teil des Satzes sagt Dir natürlich keiner. Wenn nach 2 Jahren dann mal Dein Smartphon auf den Boden fällt und Du denkst - ist ja nicht so schlimm, ich habe ja Garantie drauf, dann wird Dich der Hersteller als erstes fragen, ob das Gerät in der Schutzverpackung war oder nicht. Du sagst dann natürlich, dass Du es ausgepackt hast, weil Du es ja benutzen wolltest und schon zeigt Dir der Hersteller den virtuellen Zeigefinger.
Es gibt Unternehmen, die mit der gegebenen Garantie wirklich sehr kundenfreundlich umgehen aber leider ist das nicht sehr oft der Fall.
Wie das nun durch Microsoft gesehen wird, wenn Du das Gerät geflasht hast, kann ich Dir leider nicht sagen und ich gehe davon aus, dass Dir auch keiner bei MS die Zusage macht, dass Du das Gerät flashen darfst.
Gruß
CTHTC
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