05.10.16, 22:07
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Na die sind aber schnell. Anfrage vom 28.08.2016 !!!!!
Zitat:für Ihre oben genannte E-Mail danke ich Ihnen. Bitte entschuldigen Sie, dass ich aufgrund der Klärung der Zuständigkeit, erst jetzt hierauf antworten kann. Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) kann in Ihrem Fall nicht aufsichtsrechtlich tätig werden. Sie ist nicht sachlich zuständig für den Anbieter WhatsApp. Bei WhatsApp handelt es sich um einen Telekommunikationsdiensteanbieter nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Nach § 115 Abs. 4 TKG ist für solche Anbieter, soweit sie geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die zuständige Aufsichtsbehörde (TKG - Einzelnorm
). Die Kontaktdaten der Bundesbeauftragten lauten:
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 Bonn
Telefon: +49 (0)228-997799-0
Fax: +49 (0)228-997799-550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
Internet: https://bfdi.bund.de
Ich möchte Sie bitten, sich an diese Behörde zu wenden.