29.10.16, 18:07
0
Also die Mitschnitte können wir getrost ausklammern - da herrscht Klarheit (ich wiederhole es aber gerne noch einmal: ...ist erlaubt aber umständlich)
@CTHTC,
nach Deinem Quote fällt youtube nicht unter Privatkopien (Zitat:"Privatkopien dürfen nicht für die Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe benutzt werden!"). Auch das kostenlose runter laden wäre nicht legal, da es dann ja eine Privatkopie darstellt. Nur GEMA-freie Titel darf ich getrost runter laden und meist auch öffentlich verwenden (unter bestimmten Voraussetzungen, die aber leicht zu erfüllen sind - wie z.B. die Nennung des Künstlers).
Also ich sehe mich da mit meiner Erstannahme eher bestätigt. Außerdem weiß man gar nicht, wo man die Titel bei SoundClouda runter lädt. Ist das ein GEMAfreier Titel, oder nicht? Oder kommt das gar von irgendwelchen Tauschbörsen?
Anders herum scheint das die Musikindustrie auch nicht sonderlich zu stören. Sie könnten wohl (bei GEMA-Titeln), wenn sie wollten. Suchen wohl nur die großen Fische.
Nun nochmal zu youtube (ist aber wieder ein anderer Fall):
Soweit ich weiß gelten da mitunter 2 unterschiedliche Paar Schuhe. In Amerika könnte ich einen Witz aus der Jeff Dunham Show als Clip ohne weiteres auf youtube.com veröffentlichen. Die haben so ein 'fair use' Gesetz, nachdem das möglich ist
Hier in Deutschland liegen die Copyrights der Veröffentlichungen bei den Sendeanstalten. Und wenn die ARD die Jeff Dunham Show bringt, haben nur sie das Recht zu veröffentlichen - auch wenn es nur Teilausschnitte sind. Die Amis sind hier viel weiter, weil die kleinen Clips nicht die gesamte Show zeigen und eher Werbung sind und damit dem Künstler zu Gute kommt.
Ich gehe bei diesen Sachen immer mit meinem Bauchgefühl vor. Wenn ich ein Lied echt gut finde, dann schneide ich das entweder mit, oder ich kaufe es mir. Der Dauerdownload, ohne einen Pfennig zu bezahlen, kann nicht richtig sein.
Und ich finde diesbezüglich (Medienvervielfältigung) das es da absolut keine Rechtsklarheit gibt. Das ist aber nur meine Meinung
-volker-
@CTHTC,
nach Deinem Quote fällt youtube nicht unter Privatkopien (Zitat:"Privatkopien dürfen nicht für die Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe benutzt werden!"). Auch das kostenlose runter laden wäre nicht legal, da es dann ja eine Privatkopie darstellt. Nur GEMA-freie Titel darf ich getrost runter laden und meist auch öffentlich verwenden (unter bestimmten Voraussetzungen, die aber leicht zu erfüllen sind - wie z.B. die Nennung des Künstlers).
Also ich sehe mich da mit meiner Erstannahme eher bestätigt. Außerdem weiß man gar nicht, wo man die Titel bei SoundClouda runter lädt. Ist das ein GEMAfreier Titel, oder nicht? Oder kommt das gar von irgendwelchen Tauschbörsen?
Anders herum scheint das die Musikindustrie auch nicht sonderlich zu stören. Sie könnten wohl (bei GEMA-Titeln), wenn sie wollten. Suchen wohl nur die großen Fische.
Nun nochmal zu youtube (ist aber wieder ein anderer Fall):
Soweit ich weiß gelten da mitunter 2 unterschiedliche Paar Schuhe. In Amerika könnte ich einen Witz aus der Jeff Dunham Show als Clip ohne weiteres auf youtube.com veröffentlichen. Die haben so ein 'fair use' Gesetz, nachdem das möglich ist
Hier in Deutschland liegen die Copyrights der Veröffentlichungen bei den Sendeanstalten. Und wenn die ARD die Jeff Dunham Show bringt, haben nur sie das Recht zu veröffentlichen - auch wenn es nur Teilausschnitte sind. Die Amis sind hier viel weiter, weil die kleinen Clips nicht die gesamte Show zeigen und eher Werbung sind und damit dem Künstler zu Gute kommt.
Ich gehe bei diesen Sachen immer mit meinem Bauchgefühl vor. Wenn ich ein Lied echt gut finde, dann schneide ich das entweder mit, oder ich kaufe es mir. Der Dauerdownload, ohne einen Pfennig zu bezahlen, kann nicht richtig sein.
Und ich finde diesbezüglich (Medienvervielfältigung) das es da absolut keine Rechtsklarheit gibt. Das ist aber nur meine Meinung
-volker-