29.10.16, 20:43
0
Techwork schrieb:Ich sage mal danke für den Hinweiss auf die App
...wenigsten etwas Positives
@CTHTC,
ich habe hier noch einen Link, der versucht etwas Licht in den Dschungel der Medienlandschaft zu bringen. Ist etwas ausführlicher -> Link.
Ein Satz aus dem Fazit scheint es ebenfalls auf den Punkt zu bringen "Ein Konvertierung und Speicherung der Audiospuren eines YouTube Videos ist daher – mangels entgegenstehender Urteile oder einer Gesetzeslage – grundsätzlich erlaubt."
Auf die Frage eines Kommentators ob sich die Sachverhalte nur auf YT beziehen kam leider keine Antwort. Da YT aber rechtlich wohl oft durchgenudelt wurde, ist es dort wohl auch 'sicher' - ach nee 'grundsätzlich erlaubt mangels Gesetzeslage' ist wohl der richtige Passus.
Habe ich wieder was gelernt.
-volker-