29.10.16, 16:55
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Volker S schrieb:Ergo: Es gibt noch keine rechtsverbindliche Urteile - also ist es erlaubt bis man selber verknackt wird, oder wie?
Aus meiner Sicht gibt es da klare gesetzliche Regelungen:
Zitat:Privatkopien dürfen nicht für die Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe benutzt werden! Der privaten Vervielfältigung sind jedoch enge Grenzen gesetzt. Als Schrankenregelung ist § 53 darüber hinaus auch grundsätzlich eng auszulegen (BGHZ 134, S. 250 ff.). Zulässig sind gem. § 53 Abs. 1 UrhG „einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum eigenen privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen und soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.“
Zu beachten ist ferner, dass die einmal rechtmäßig hergestellten Vervielfältigungsstücke keinesfalls später verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden dürfen (§ 53 Abs. 6 UrhG). Das bedeutet, dass auch Kopien, die ursprünglich für den privaten Gebrauch hergestellt wurden, später nicht öffentlich angeboten, verkauft, verschenkt oder in der Öffentlichkeit abgespielt werden dürfen. Auch das Bereitstellen von Musikkopien in so genannten "Internet-Tauschbörsen" ist nicht erlaubt
Zitat:Es dürfen also immer nur einige wenige Kopien angefertigt werden. Zulässig ist die Vervielfältigung nur für den privaten, eigenen Gebrauch, wozu auch noch der (Mit-)Gebrauch durch Familienangehörige oder enge Freunde zählt.
Zitat:§53 Abs. 1 Satz 2 UrhG lässt [zwar auch die] Kopie durch einen Dritten zu. Dieser darf aber stets nur auf Bestellung und darüber hinaus auch nur unentgeltlich tätig werden.
Quelle
Das mal zum Thema Privatkopien.
YouTube und Internetradio:
Zitat:Wir haben auch bei Internetsendern – genau wie bei den Radios “on Air” – das Recht der Privataufnahme. Wir dürfen die Sendungen aufnehmen, einzelne Stücke rausschneiden, sie mischen und auf CD speichern.
BTW
Denk auch daran, dass die von Dir erwähnte Strafabgabe, die angeblich den Musiker zufließt immernoch vorhanden ist. Du zahls diese z.Bsp für: Rohlinge, Festplatten, Kopierer, Drucker, USB Sticks, PC, Brenner, Videokamera, Speicherkarten. Im Grunde für alle Speicher und Vervielfältigungsgeräte.
Das Geld kommt aber imho nie bei den kleinen Künstlern an, weil die Verteilung über die GEMA erfolgt. Die haben da einen ganz schlauen Schlüssel der dafür sorgt, dass die großen Musiker, die viele Datenträger verkaufen auch den Großteil der Einnahmen aus der Strafabgabe bekommen, der kleine Trompetenspieler hingegen geht leer aus.
Der "Sinn" dieser Abgabe besteht lediglich darin, dass sich die ZPÜ und Konsorten daran bereichern können. Durch Lobbyisten wurde dies gesetzlich abgesegnet und schon kann der normale Bürger sich nicht mehr dagegen wehren.
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